Klinik für ­Onkologische Rehabilitation
in der Klinik für Tumorbiologie

Informationen für Zuweisende

Bei einer medizinischen Rehabilitation von Menschen mit einer onkologischen Erkrankung ist am häufigsten die deutsche Rentenversicherung (DRV-Bund oder DRV-Land) Kostenträger der Maßnahmen. Bei Beamt*innen, Selbständigen, Mitgliedern in Versorgungswerken sowie Patient*innen mit fehlender Vorversicherungszeit gelten andere Regelungen. Beispielsweise müssen die Rehaanträge bei der jeweiligen Krankenkasse angefragt werden.  

Die onkologische Rehabilitation kann als Anschlussrehabilitation (AHB) unmittelbar nach der Krankenhausbehandlung erfolgen oder innerhalb des ersten Jahres nach beendeter Primärtherapie. Die Primärbehandlung muss hierfür vorher abgeschlossen sein. Auf diese Maßnahme besteht ein Rechtsanspruch.

Weitere Rehabilitationen sind im zweiten Jahr nach beendeter Primärbehandlung in begründeten, medizinisch notwendigen Fällen möglich. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung der Rentenversicherung, ein Rechtsanspruch auf eine zweite Maßnahme besteht nicht.

Die onkologische Rehabilitation ist möglich für

  • Erwerbstätige
  • deren Angehörige (Kinder, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner)
  • Bezieher einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente.

Ziel ist es

  • körperliche und seelische Folgen der Tumorerkrankung und die Therapienebenwirkungen zu behandeln.

Voraussetzungen sind

  • Die Diagnose eines bösartigen Tumors.
  • Die Primärbehandlung muss abgeschlossen sein.
  • Die Rehafähigkeit muss gegeben sein.
  • Die Leistung muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Primärbehandlung beantragt werden.
  • Die krankheitsbedingten körperlichen, psychischen, sozialen oder beruflichen Einschränkungen müssen durch die Rehabilitation positiv beeinflussbar sein.

Mögliche weitere Kriterien für das Vorliegen von Reha-Bedarf sind

  • Begleitende psychosoziale und depressive Störungen, Anpassungsstörungen und Ängste.
  • Unterstützungsbedarf im Hinblick auf die Krankheitsbewältigung.
  • Schulungsbedarf (z.B. Schulung bei prothetischer Versorgung, künstlichem Darmausgang) sowie Informationsbedürfnis über Krankheit, Behandlung, Umgang mit Schmerzen, Selbsthilfe und das Leben mit der Diagnose "Krebs“.
  • Bedarf an kombinierten Therapien (z.B. Ausdauertraining, Behandlung eines Lymphödems, Ernährungsberatung, sozialrechtliche Beratung, psychologische Unterstützung).

Formularpaket der DRV für Leistungen zur Onkologischen Rehabilitation