Hausordnung Reha
Bitte beachten Sie unsere Hausordnung.
Durch Klicken auf die Überschriften können Sie die einzelnen Punkte nachlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Reha-Rezeption.
Die Verantwortung für Ihre Behandlung trägt der/die für Sie zuständige Arzt*in in Verbindung mit dem/der Therapeuten*in und der Pflegekraft. Deshalb bitten wir Sie, ihren Anordnungen nachzukommen. Bitte nehmen Sie nur Medikamente oder Heilmittel ein, die von Ihrem/Ihrer zuständigen Arzt*in verordnet worden sind. Gleiches gilt für die Verpflegung nach besonderer ärztlicher Anordnung.
Wir bitten um schonende Behandlung der Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände der Zimmer und der Reha-Klinik. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden werden wir Ersatz fordern.
Die Zufahrt erfolgt über die Lehener Straße 86. Bitte beachten Sie die Halteverbotsschilder auf den Klinikzufahrten und die Ausschilderung der Behinderten-Parkplätze. Auf dem Gelände der gesamten Reha-Klinik gilt die Straßenverkehrsordnung. Unsere kostenpflichtigen Parkplätze befinden sich in der Lehener Straße 86. Weitere Informationen zu den Parkgebühren finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads: IB 3 Checkliste Reha-Aufenthalt + Informationen von A bis Z. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden an Ihrem Fahrzeug besteht kein Versicherungsschutz durch die Onkologische Reha.
Wie und wann Sie Ihren Besuch empfangen, wollen wir grundsätzlich Ihnen überlassen, da Sie über Ihre Zeit, Ihre Kräfte und Ruhepausen selbst am besten Bescheid wissen. Haben Sie deshalb auch den Mut, die Besuchszeit selbst zu beenden, falls es für Sie zu anstrengend wird. Versuchen Sie bitte, zu den Visitenzeiten immer in Ihrem Zimmer zu sein.
- Die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt bei uns als Nachtruhezeit.
- Der Haupteingang und der Akut-Eingang werden ab 20.00 Uhr, der Reha-Eingang wird ab 18.00 Uhr geschlossen.
- Bitte benutzen Sie danach zum Eintritt Ihren Transponder.
- Öffnungszeiten der Pforte am Haupteingang: Montag bis Samstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Sonntage / Feiertage von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Die aktuellen Sprech- und Öffnungszeiten der einzelnen Abteilungen können Sie dem „Gelben Heft“ entnehmen.
- Frühstück 07.30 Uhr – 08.45 Uhr
- Mittagessen (ab 11.30 Uhr Salatbuffet) 11.30 Uhr – 12.45 Uhr
- Abendessen 17.30 Uhr – 18.45 Uhr
Das Essen im Innenhof ist aus hygienischen Gründen und wegen erhöhtem Arbeitsaufwand nicht gestattet
- Rehabilitationsmaßnahmen dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unterbrochen werden.
- In besonderen Fällen möchten wir Ihnen aber eine Beurlaubung mit Zustimmung des/der leitenden Arztes*in oder seines/ihres Vertreters*in ermöglichen.
- Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren/Ihre zuständigen Arzt*in und melden Sie Ihre Teilnahme an den betroffenen Mahlzeiten bei unserem Service-Team ab.
- Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einer Beurlaubung nicht mehr dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegen.
Am Abreisetag bitten wir Sie, das Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen.
Bitte vergessen Sie nicht, an der Rezeption den Zimmerschlüssel abzugeben und eventuell angefallene Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson, Ihre Zuzahlung und die Parkgebühr zu begleichen.
Bitte beachten Sie folgenden Grundsatz:
- Ruhe bewahren und den Anweisungen des Personals Folge leisten.
- Klinik auf den gekennzeichneten Fluchtwegen verlassen.
- Bei der An- und Abreise und während der Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen sind alle Patient*innen von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst.
- Dies gilt auch für alle von Reha-Klinik-Mitarbeitern*innen durchgeführten Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Reha-Klinik.
- Nicht versichert sind private Fahrten und Reisen, wie z. B. solche mit dem eigenen PKW während der Heilmaßnahme, Beurlaubungen, Spaziergänge in der Stadt (z. B. zum Einkaufen, zum Besuchen von Freunden usw.).
- Unfälle melden Sie bitte sofort Ihrem/Ihrer Arzt*in oder dem Pflegedienst und geben eine schriftliche Unfall- oder Schadensmeldung bei der Rezeption oder in der Reha-Verwaltungsdirektion ab.
Grundsätzlich sollten Sie keine größeren Geldbeträge, Schmuck oder Wertgegenstände/ -papiere mit in die Reha-Klinik bringen, da wir bei Verlust keine Haftung übernehmen, auch nicht, wenn Sie diese Dinge in dem abschließbaren Schrankfach Ihres Zimmers aufbewahren.
- Rauchen und Alkohol können Ihre Heilung empfindlich stören.
- Aus Rücksicht auf Ihre Mitpatienten*innen und Klinik-Personal, wegen möglicher Brandgefahr und nicht zuletzt wegen der gesetzlichen Bestimmungen ist das Rauchen im Freien ausschließlich im Raucher-Pavillon gestattet.
- Das Rauchen innerhalb des Gebäudes und auf den Balkonen ist untersagt.
- Auch das Abbrennen von Kerzen können wir aus Gründen der Brandgefahr im Gebäude nicht erlauben.
- Alkohol stellt in der Genesungsphase und in der Therapie einen besonderen Risikofaktor für Ihre Gesundheit dar.
- Alkoholkonsum und alkoholisierte Zustände innerhalb des Gebäudes sind untersagt.
- Stimmen Sie sich bitte mit Ihrem/Ihrer Arzt*in ab.
- Im Extremfall müssten wir die Heilbehandlung abbrechen.
- Bitte kleiden Sie sich angemessen.
- Ist es Ihnen nach der Nutzung des Bewegungsbades nicht möglich sich in der Umkleide umzuziehen, gehen Sie bitte gut abgetrocknet und mit mindestens einem Bademantel bekleidet direkt in Ihr Zimmer.
- Von der Nutzung des Innenhofs in Badebekleidung oder mit freiem Oberkörper ist generell abzusehen
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, keine Tauben zu füttern, damit diese sich nicht in der Umgebung der Klinik einnisten.
TV-Kopfhörer können Sie sich gegen Pfand ausleihen.
- Bitte nehmen Sie Rücksicht. Stellen Sie Ihr Handy während der Anwendungen lautlos.
- Bitte telefonieren Sie nicht lautstark direkt vor den Räumlichkeiten.
- Haben Sie Verständnis, dass während der Anwendungen kein Handybetrieb erlaubt ist und auch keine akustischen oder optischen Mitschnitte von Anwendungen oder sonstigen therapeutischen Maßnahmen zugelassen werden.
- Dieses gilt ebenso für Aufnahmen von Mit-Rehabilitand*innen und Mitarbeiter*innen ohne vorheriges Nachfragen und Einholen einer Erlaubnis
Fundsachen und zurückgelassenen Gegenstände werden den Mitarbeiter*innen auf den Stationen oder der Rezeption übergeben.
Das Hausrecht in der Onkologischen Reha wird von der Ärztlichen Direktion und der Kaufmännischen Leitung ausgeübt.